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   VG Sigmaringen, 16.01.2014 - A 2 K 273/12   

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https://dejure.org/2014,26253
VG Sigmaringen, 16.01.2014 - A 2 K 273/12 (https://dejure.org/2014,26253)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 16.01.2014 - A 2 K 273/12 (https://dejure.org/2014,26253)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - A 2 K 273/12 (https://dejure.org/2014,26253)
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  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - A 11 S 689/13

    Verfolgung von Hindus in Afghanistan

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.01.2014 - A 2 K 273/12
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner indivi­ duellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. VGH Ba­ den-Württemberg, Urteil vom 19.09.2013 - A 11 S 689/13 -, juris; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 18.04.1996-9 C 77/95-).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 9 C 77.95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Gewährung von Abschiebungsschutz

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.01.2014 - A 2 K 273/12
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner indivi­ duellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. VGH Ba­ den-Württemberg, Urteil vom 19.09.2013 - A 11 S 689/13 -, juris; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 18.04.1996-9 C 77/95-).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2010 - A 4 S 703/10

    Anforderungen an die Anschlussberufung - Keine Gruppenverfolgung tamilischer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.01.2014 - A 2 K 273/12
    Nach Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU vom 20.12.2011 - Qualifikationsrichtline (QRL) - ist die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat beziehungsweise von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden ernsthaft bedroht war, ein ernsthafter Hinweis darauf, dass die Furcht des Antragstellers vor Verfolgung begründet ist bezie­ hungsweise dass er tatsächlich Gefahr läuft, ernsthaften Schaden zu erleiden, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass der Antragsteller erneut von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht wird (vgl. dazu auch VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 09.11.2010 - A 4 S 703/10 -).
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